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   BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R   

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https://dejure.org/2002,2515
BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R (https://dejure.org/2002,2515)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R (https://dejure.org/2002,2515)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R (https://dejure.org/2002,2515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer Zusammenhang - Angemessenheit - Betriebsdienlichkeit - Handlungstendenz - Zwei-Stunden-Grenze - zeitliche Grenze - Beweisanforderungsmaßstab bei hypothetischem Geschehensablauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Voraussetzungen eines Wegeunfalls - Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalles - Dauer eines Aufenthalts am "dritten Ort" - Rechtlich erheblicher Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeit

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2044
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.12.1964 - 5 RKn 56/60
    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Insbesondere der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 10. Dezember 1964 (- 5 RKn 56/60 - BG 1965, 154) gehe fehl, da dieses Urteil zwar auf die "beabsichtigte" Dauer des Aufenthaltes am dritten Ort abstelle, nicht jedoch auf die wahrscheinlich objektiv erforderliche Aufenthaltsdauer.

    Dass der Versicherte eine konkrete Vorstellung über die zeitliche Länge des beabsichtigten Aufenthaltes in Minuten oder Stunden haben müsste, hat das BSG bisher nicht entschieden, auch nicht in dem von der Beklagten herangezogenen Urteil vom 10. Dezember 1964 (- 5 RKn 56/60 - SozR Nr. 56 zu RVO § 543 aF).

    Abgesehen davon, dass das BSG ohnehin erstmals in seinem Urteil vom 5. Mai 1998 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 18) eine bestimmte Mindestzeitdauer des Aufenthalts am dritten Ort mit zwei Stunden festgelegt hat, ist dem Urteil vom 10. Dezember 1964 (aaO) nicht zu entnehmen, dass der Versicherte eine konkrete Vorstellung von der zeitlichen Dauer seines beabsichtigten Aufenthalts am dritten Ort haben müsste.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Die Vorschrift verlangt nur, dass die Arbeitsstätte Ziel oder Ausgangspunkt des Weges ist; der andere Grenzpunkt des Weges ist - nach wie vor - gesetzlich nicht festgelegt (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 mwN).

    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).

    Wenn nicht der häusliche Bereich, sondern ein "dritter Ort" der Ausgangspunkt bzw der Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist, ist für den inneren Zusammenhang entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten rechtlich wesentlich geprägt ist, sich zur Arbeit zu begeben oder von dieser zurückzukehren (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 mwN).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).

    Gleichwohl sind auch in diesem Fall dieselben Beweismaßstäbe anzulegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG für die Feststellung der tatsächlichen Grundlagen für das Vorliegen versicherter Tätigkeit (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) erforderlich sind.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).

    Gleichwohl sind auch in diesem Fall dieselben Beweismaßstäbe anzulegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG für die Feststellung der tatsächlichen Grundlagen für das Vorliegen versicherter Tätigkeit (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) erforderlich sind.

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Abgesehen von der - hier erfüllten - Voraussetzung, dass der Weg vom oder zum dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur oder von der Arbeitsstätte zurückgelegten Weg stehen muss (vgl zuletzt BSG aaO), kann Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von oder zu einem dritten Ort nur bestehen, wenn der Aufenthalt an dem dritten Ort selbst mindestens zwei Stunden dauerte bzw dauern sollte (BSGE 82, 138, 141 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 mwN).

    Abgesehen davon, dass das BSG ohnehin erstmals in seinem Urteil vom 5. Mai 1998 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 18) eine bestimmte Mindestzeitdauer des Aufenthalts am dritten Ort mit zwei Stunden festgelegt hat, ist dem Urteil vom 10. Dezember 1964 (aaO) nicht zu entnehmen, dass der Versicherte eine konkrete Vorstellung von der zeitlichen Dauer seines beabsichtigten Aufenthalts am dritten Ort haben müsste.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Gleichwohl sind auch in diesem Fall dieselben Beweismaßstäbe anzulegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG für die Feststellung der tatsächlichen Grundlagen für das Vorliegen versicherter Tätigkeit (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) erforderlich sind.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
    Selbst wenn man die erfolglose Fahrt in Richtung S und die Rückkehr nach D vollständig als rein eigenwirtschaftliche Tätigkeit ansähe, wäre, da diese Tätigkeit weit weniger als zwei Stunden in Anspruch genommen hatte, nach den Grundsätzen über die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit der Versicherungsschutz in dem Zeitpunkt wieder aufgelebt, in dem sich der Kläger endgültig von dem Ort der Tätigkeit in Richtung K entfernt hatte (vgl BSGE SozR 2200 § 550 Nr. 12 und 42; BSGE 55, 141, 143 = SozR 2200 § 550 Nr. 55; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 244 ff, 247).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Ein Ort wird erst dann zu einem sog dritten Ort, von dem aus ein versicherter Weg zur Arbeitsstätte angetreten werden kann, wenn der Versicherte sich dort zwei Stunden oder länger aufhält (BSG Urteil vom 5.5.1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18; vgl auch BSG Urteil vom 3.12.2002 - B 2 U 19/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 14) .
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Nachdem zunächst hierfür keine einheitliche Zeitgrenze bestand, hat der Senat seit seiner Entscheidung vom 5.5.1998 (B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18; vgl auch BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 19/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 14) auf eine Aufenthaltsdauer an dem dritten Ort von zwei Stunden und mehr abgestellt.
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

    Dies decke sich mit der Rechtsprechung des BSG zum dritten Ort (Hinweis auf BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14) und vermeide Wertungswidersprüche gegenüber den Fällen, in denen der Versicherte den Nachhauseweg kurz aus eigenwirtschaftlichen Gründen unterbreche und anschließend bei dem für den gesamten Nachhauseweg zuständigen Unfallversicherungsträger versichert sei.

    Die vom LSG angeführte Zwei-Stunden-Grenze aus der Rechtsprechung zum dritten Ort (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14: Fahrt zur Motorradreparatur) oder für eine Unterbrechung, die den Versicherungsschutz auf dem weiteren Weg ausschließt (vgl BSGE 62, 100, 101 f = SozR 2200 § 550 Nr. 75), kann nicht auf die Klärung einer Zuständigkeitsfrage übertragen werden.

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

    Selbst wenn man dies annimmt, befand sich der Kläger im Unfallzeitpunkt nicht mehr auf dem versicherten Weg von dem Ort der Tätigkeit in Bad D , denn der Endpunkt des im Unfallzeitpunkt zurückgelegten Weges war weder die Betriebsstätte in E noch seine Wohnung und auch kein sog dritter Ort, den der Kläger an Stelle seiner Wohnung aufsuchen wollte (zum Begriff des dritten Ortes s BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 und zuletzt Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R -zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 3-2700 § 8 Nr. 14, jeweils mwN).
  • LSG Bayern, 16.01.2008 - L 2 U 314/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Insofern war die Wahl des "Schlafortes" vernünftig und vertretbar (vgl. BSG vom 3. Dezember 2002, B 2 U 19/02 R, BSG vom 24. Januar 1992, 2 RU 32/91, BSG vom 30. März 1988, 2 RU 45/87).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 3 U 177/14
    Maßgebend ist hierbei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14 mwN).

    Nach dem Vortrag des Klägers kommt als einziger Endpunkt des vom Ort der Tätigkeit angetretenen Weges seine Wohnung in Betracht (zu den Voraussetzungen des Versicherungsschutzes auf dem Weg zu einem dritten Ort vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 18/09
    Dem Weg nach Hause sind so genannte Wege zum dritten Ort gleichgestellt, an denen der Versicherte beabsichtigt, private Tätigkeiten durchzuführen, die bei objektiver Betrachtung mindestens zwei Stunden Zeit in Anspruch genommen hätten (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14).

    Der Weg dorthin - als sogenannter dritter Ort - hätte aber nur dann unter Versicherungsschutz gestanden, wenn die beiden Freundinnen geplant hätten, sich dort mindestens zwei Stunden aufzuhalten - etwa um dort zu übernachten -, weil dem dritten Ort nur dann eine ausreichende Bedeutung zugekommen wäre, um als Endpunkt des Weges und nicht nur als Zwischenstopp im Verlauf eines Umwegs angesehen werden zu können (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2008 - L 3 U 119/07
    Denn nach neuerer BSG-Rechtsprechung (SozR 3-2700 § 8 Nr. 14) setzt die Anerkennung eines sonstigen Zielpunktes außerhalb der Wohnung als Dritter Ort voraus, dass der für gewöhnlich eingeschlagene Weg zum Wohnort durch eine deutliche zeitliche Zäsur zugunsten des anderen Zielpunktes unterbrochen worden ist.

    Hierfür reicht es aus, wenn der Versicherte konkrete Handlungen beabsichtigt hat, die - bei objektiver Überprüfung - einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden in Anspruch genommen hätten (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 114/04

    Verletzung durch Schuss eines Amokschützen als Arbeitsunfall; Erforderlichkeit

    Denn bei Wegen zum dritten Ort muss der Versicherte dort Tätigkeiten beabsichtigen, die bei objektiver Betrachtung mindestens 2 Stunden in Anspruch genommen hätten (BSG, Urteil vom 03. Dezember 2002, Az: B 2 U 19/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 14; Mehrtens, a.a.O., § 8 Rn. 12.20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12

    Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter

    Abgesehen von der Voraussetzung, dass der Weg vom oder zum dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur oder von der Arbeitsstätte zurückgelegten Weg stehen muss, kann Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von oder zu einem dritten Ort nur bestehen, wenn der Aufenthalt an dem dritten Ort selbst mindestens zwei Stunden dauerte bzw. dauern sollte (BSG, Urteil vom 3.12.2002 - B 2 U 19/02 R -, NJW 2003, 2044).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09

    Anerkennung eines auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte erlittenen Unfalls

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 45/17

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen; Unfall auf dem Rückweg von einer

  • LSG Berlin, 08.06.2004 - L 2 U 69/02

    Anspruch gegen gesetzliche Unfallversicherung wegen Folgen eines Verkehrsunfalls;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2015 - L 14 U 149/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 254/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 9 U 105/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2018 - L 14 U 244/15
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 4269/08
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2019 - L 5 U 20/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2015 - L 14 U 51/14
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